Nicht kassenpflichtige Leistungen in der Grundversorgung

Per 1. Juli 2022 hat der Krankenkassenverband Santesuisse zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) neue Bestimmungen betreffend der Kostenübernahme von Leistungen in der Allgemeinpraxis herausgegeben. Wir weisen Sie deshalb darauf hin, dass folgende Leistungen nur in definierten Ausnahmefällen von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden:

  • Vitamin-D-Spiegelbestimmungen im Blut bei unklaren Krankheitsbildern
  • Impfungen für Reisen
  • Kombinationsimpfung gegen Hepatitis A und B sowie MMR-V
  • Grippeimpfungen bei Personen ohne Risiko

Wenn Sie als Patient/-in eine solche Leistung beanspruchen möchten, bitten wir Sie, sich vorgängig bei der Krankenkasse bezüglich Kostenübernahme (evtl. Deckung in der Zusatzversicherung) zu erkundigen und uns dies vorgängig mitzuteilen.

Mit bestem Dank für die Kenntnisnahme.

Team Praxis Wengihof

Rund um SARS-COV2

Wie Sie der Tagespresse entnehmen können, sind die Infektionszahlen mit dem Coronavirus wieder deutlich steigend. Um unsere Hochrisiko-Patienten und das Praxis-Team zu schützen, gilt ab Montag, den 25. Juli 2022 in der Praxis Wengihof erneut die Maskenpflicht. Wir bitten Sie, bei Ihrem Besuch in der Praxis eine Hygienemaske oder FFP2-Maske zu tragen (Stoffmasken schützen zu wenig).

Gemäss BAG und EKIF (Eidg. Komission für Impffragen) lässt der Schutz der 1. Booster-Impfung bei Personen, die älter als 80 Jahre sind, rasch nach, so dass aktuell mindestens 4 Monate nach der ersten Auffrischimpfung ein 2. Booster empfohlen ist. Die 2. Booster-Impfung ist für diese Personen gratis. Im Kanton Solothurn können sich Interessierte ab sofort online unter https://covid19.impf-check.ch/ oder telefonisch unter 032 627 74 11 (Montag – Samstag 8-18 Uhr) für die Impfung anmelden. Die Impfungen werden im Impfzentrum Selzach oder Trimbach durchgeführt. In der Praxis Wenghof werden aktuell keine COVID-19-Impfungen angeboten. Sollte sich dies ändern, wird dies auf unserer Praxis-Website kommuniziert.

Herzlich willkommen!

Wir freuen uns, dass vom 1. Mai bis 31.Oktober 2022 Frau Dr. med. Ana Maria Antelo an zwei Halbtagen pro Woche als Ärztin im Rahmen einer Praxisassistenz in unserer Praxis mitarbeiten wird.

Frau Dr. Antelo hat seit ihrem Studienabschluss eine breite Ausbildung in Chirurgie, Orthopädie und Innere Medizin in der Schweiz absolviert. Nach Ihrer Tätigkeit als Oberärztin in der Inneren Medizin und nach ihrer Ausbildung in Pädiatrie in der Kinderarzt-Gruppenpraxis des Bürgerspitals arbeitet sie zur Zeit in einer Gruppenpraxis in Grenchen. Ab 1. Mai 2022 ist sie nun auch zusätzlich in der Praxis Wengihof tätig.

Wir freuen uns auf die kompetente Bereicherung im Team und danken unseren Patienten/-innen im Voraus für das Vertrauen, dass sie Frau Dr. Antelo entgegenbringen!

Booster-Impfung mit MODERNA

Um den Kanton Solothurn bei seinen Aufgaben in der Pandemiebewältigung zu unterstützen, bieten wir unseren Patienten und Patientinnen nochmals die Gelegenheit, bei uns eine Boosterimpfung zu erhalten.

Wenn Sie vor mindestens 4 Monaten mit dem Impfstoff von Moderna zum 2. Mal geimpft wurden, können Sie sich für die Boosterimpfung telefonisch bei uns anmelden. Die Boosterimpfungen führen wir am Donnerstag, den 13. Januar 2022 durch. Leider können wir keine Boosterimpfungen mit anderen Impfstoffen anbieten.

Bitte beachten Sie für die Anmeldung, dass die Praxis vom 3. bis 7. Januar 2022 geschlossen ist.

Online-Impfausweis

7. August 2021

Bis vor kurzem konnte anstelle des Papier-Impfausweises über die Website der Stiftung meineimpfungen.ch ein elektronisches Impfdossier geführt werden. Aus Sicherheitsgründen wurde am 14. Mai 2021 der Betrieb der Website eingestellt. Sollten Sie Ihre Impfungen in dieser Web-Anwendung geführt haben, können Sie diese über ein Onlineformular anfordern. Gemäss Informationen der Stiftung erhalten Sie anschliessend Ihre Daten als PDF-Dokument sowie in einem Format, das ggf. zum Import in eine Nachfolgelösung verwendet werden kann.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Impfdaten anzufordern.

Wie erhalte ich ein COVID-Impfzertifikat?

20. Juni 2021

Seit einer Woche hat das BAG zusammen mit dem BIT (Bundesamt für Informatik und Telekommunikation) das COVID-Zertifkat lanciert. Dieses zeigt fälschungssicher an, ob jemand vollständig geimpft, von der Erkrankung genesen oder aktuell negativ getestet wurde. Nachstehend die aktuell zur Verfügung stehenden Informationen, wie Sie das entsprechende Zertifikat erhalten.

Zertifikat für negativ getestete Personen:

Bei PCR-Tests ab Ende Juni wird das Zertifikat zusammen mit dem Testresultat durch das Labor zugestellt. Bei Antigen-Schnelltests sollte ab dem 30. Juni 2021 das Zertifikat direkt am Teststandort ausgestellt werden können.

Zertifikat für genesene Personen:

Wer in den letzten 6 Monaten an Covid-19 erkrankt und wieder genesen ist, kann ein Zertifikat beim Kanton beantragen. Für den Kanton Solothurn kann dies auf folgender Website erfolgen (auch für ausserkantonale Patienten, welche im Kanton Solothurn getestet wurden):
https://corona.so.ch/bevoelkerung/covid-zertifikat/#

Zertifikat für geimpfte Personen:

Bei allen Geimpften wird das Zertifikat direkt durch den Bund ausgestellt.

Wenn Sie die Impfung in der Impfzentrale des Kantons Solothurn erhalten haben, müssen Sie nichts weiter tun. Sie werden direkt vom Bund per SMS oder per Post kontaktiert und können dann ein Zertifikat beantragen.

Wenn Sie die Impfung  bei uns in der Praxis erhalten haben, dann können Sie uns per E-Mail mitteilen, wenn Sie ein Zertifikat erhalten möchten. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Zertifikate nur auf Anfrage auszustellen. Wir werden auf Ihren Wunsch hin das Zertifikat für Sie beim Bund beantragen. Sie können es anschliessend bei uns in der Praxis abholen. Zertifikate werden aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail versendet.

In jedem Fall müssen Sie damit rechnen, dass der Versand des Bundes nicht vor Ende Juni erfolgen wird. Wenn Sie nichts erhalten, fragen Sie bitte nicht vor Mitte Juli bei uns nach.

Dass sich der Versand des Zertifikats verzögert, sollte für Ihre Ferienpläne eigentlich kein Problem darstellen, weil die Zertifikate in der EU sowieso nicht früher eingesetzt werden dürften. Bis dahin ist es sinnvoll, auf Reisen den Impfnachweis (also das Papier, das sie bei der Impfung erhalten haben) mitzuführen. Informieren Sie sich allerdings diesbezüglich noch spezifisch für Ihr Reiseziel.