Nicht kassenpflichtige Leistungen in der Grundversorgung

Per 1. Juli 2022 hat der Krankenkassenverband Santesuisse zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) neue Bestimmungen betreffend der Kostenübernahme von Leistungen in der Allgemeinpraxis herausgegeben. Wir weisen Sie deshalb darauf hin, dass folgende Leistungen nur in definierten Ausnahmefällen von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden:

  • Vitamin-D-Spiegelbestimmungen im Blut bei unklaren Krankheitsbildern
  • Impfungen für Reisen
  • Kombinationsimpfung gegen Hepatitis A und B sowie MMR-V
  • Grippeimpfungen bei Personen ohne Risiko

Wenn Sie als Patient/-in eine solche Leistung beanspruchen möchten, bitten wir Sie, sich vorgängig bei der Krankenkasse bezüglich Kostenübernahme (evtl. Deckung in der Zusatzversicherung) zu erkundigen und uns dies vorgängig mitzuteilen.

Mit bestem Dank für die Kenntnisnahme.

Team Praxis Wengihof