Änderung der Maskenpflicht aufgrund Coronavirus-Mutationen

7. Februar 2021

Aktuell sind immer häufiger die ansteckenden neuen Mutationen des Coronavirus in der Schweiz nachweisbar. Daher steigt die Gefahr, sich bei Kontakten mit anderen Menschen mit diesem Virus anzustecken. Um Sie und unser Team bestmöglich zu schützen, tragen Besuchende der Praxis Wengihof ab Montag, den 8. Februar 2021 eine chirurgische Hygienemaske oder einer FFP2-Maske. Stoffmasken sind in der Praxis nicht mehr erlaubt, weil Qualität und Wirkung der selbstgenähten Stoffmasken von uns nicht beurteilt werden kann.

Wir danken im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!