Deutlich höherer Selbstbehalt auf Originalmedikamenten ab 1. Januar 2024

Mit der Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) sowie der Arzneimittelverordnung vom 22. September 2023 will der Bundesrat Generika fördern.

Dies hat zur Folge, dass der Selbstbehalt auf Originalpräparaten per 1. Januar 2024 von 20% auf 40% angehoben wird. 

Soll aus medizinischen Gründen trotzdem das Originalpräparat anstelle des Generika eingesetzt werden, muss dies zudem neu mit konkreten Fakten nachgewiesen werden, um einen Selbstbehalt von 20% zu erhalten. Ob die Begründung für die Verwendung eines Originals von der Krankenkasse akzeptiert wird, entscheiden jeweils die Krankenkassen.

Wir werden Sie daher je nach Medikation auf die Verwendung von Generika ansprechen.

Ihr Team der Praxis Wengihof