Nicht kassenpflichtige Leistungen in der Grundversorgung

Per 1. Juli 2022 hat der Krankenkassenverband Santesuisse zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) neue Bestimmungen betreffend der Kostenübernahme von Leistungen in der Allgemeinpraxis herausgegeben. Wir weisen Sie deshalb darauf hin, dass folgende Leistungen nur in definierten Ausnahmefällen von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden:

  • Vitamin-D-Spiegelbestimmungen im Blut bei unklaren Krankheitsbildern
  • Impfungen für Reisen
  • Kombinationsimpfung gegen Hepatitis A und B sowie MMR-V
  • Grippeimpfungen bei Personen ohne Risiko

Wenn Sie als Patient/-in eine solche Leistung beanspruchen möchten, bitten wir Sie, sich vorgängig bei der Krankenkasse bezüglich Kostenübernahme (evtl. Deckung in der Zusatzversicherung) zu erkundigen und uns dies vorgängig mitzuteilen.

Mit bestem Dank für die Kenntnisnahme.

Team Praxis Wengihof

Rund um SARS-COV2

Wie Sie der Tagespresse entnehmen können, sind die Infektionszahlen mit dem Coronavirus wieder deutlich steigend. Um unsere Hochrisiko-Patienten und das Praxis-Team zu schützen, gilt ab Montag, den 25. Juli 2022 in der Praxis Wengihof erneut die Maskenpflicht. Wir bitten Sie, bei Ihrem Besuch in der Praxis eine Hygienemaske oder FFP2-Maske zu tragen (Stoffmasken schützen zu wenig).

Gemäss BAG und EKIF (Eidg. Komission für Impffragen) lässt der Schutz der 1. Booster-Impfung bei Personen, die älter als 80 Jahre sind, rasch nach, so dass aktuell mindestens 4 Monate nach der ersten Auffrischimpfung ein 2. Booster empfohlen ist. Die 2. Booster-Impfung ist für diese Personen gratis. Im Kanton Solothurn können sich Interessierte ab sofort online unter https://covid19.impf-check.ch/ oder telefonisch unter 032 627 74 11 (Montag – Samstag 8-18 Uhr) für die Impfung anmelden. Die Impfungen werden im Impfzentrum Selzach oder Trimbach durchgeführt. In der Praxis Wenghof werden aktuell keine COVID-19-Impfungen angeboten. Sollte sich dies ändern, wird dies auf unserer Praxis-Website kommuniziert.